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Code of Conduct

Entdecken Sie unseren Verhaltenskodex, der unsere Verpflichtung zu Integrität, Respekt und professionellem Verhalten widerspiegelt. Erfahren Sie, wie wir eine inklusive und ethische Gemeinschaft fördern, in der jeder Einzelne Werte wie Fairness und Transparenz hochhält. Unser Code of Conduct dient als Leitfaden für alle Mitglieder unserer Organisation, um ein vertrauenswürdiges und respektvolles Umfeld zu gewährleisten.

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Frontpage BIBUS Code Of Conduct 2024 DE.pdf

Wir legen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden eine Kultur des Miteinanders pflegen und ausbauen.

Code of Conduct

1 Einleitung

Die Vision der Tochterfirmen der BIBUS Holding AG (abgekürzt BIBUS Gruppe) ist es, ein sehr gut bekannter und etablierter Lösungsanbieter für die Industrie zu sein. Gemäss unserem Slogan, „Supporting your Success“, verfolgen wir das Ziel, den Erfolg unserer Kunden und Geschäftspartner mit jeder unserer Handlungen und Entscheidungen zu unterstützen. Wir sind von der Qualität unserer Produkte und den von uns entwickelten Lösungen und Systemen, sowie der Kompetenz unserer Mitarbeitenden, überzeugt. Unsere Ziele wollen wir unter Einhaltung der rechtlichen und gesetzlichen Regelungen sowie der vorliegenden Verhaltensrichtlinien, welche für alle Mitarbeitenden der BIBUS Gruppe verpflichtend sind, erreichen.

Gelten in einem Land, in dem die BIBUS Gruppe aktiv ist, strengere Vorgaben als die in diesem Kodex niedergeschriebenen, so sind diese massgeblich. Werden in einem Land Verhaltens-weisen oder Geschäftspraktiken verlangt oder toleriert, welche nicht im Einklang mit den Verhaltensrichtlinien stehen, so sind die vorliegenden Richtlinien massgeblich.

Die Basis unserer Verhaltensrichtlinien bilden die OECD-Leitsätze für multinationale Unter-nehmen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Die Anwendung des gesunden Menschenverstandes kann jedoch auch durch diesen Kodex nicht ersetzt werden. Unsere Mitarbeitenden sind dazu angehalten sich zu informieren, sollten sie mit einem Thema konfrontiert sein, welches innerhalb der Richtlinien nicht spezifisch thematisiert wird.

Bei der Wahl unserer Lieferanten, Kunden und Geschäftspartner legen wir Wert darauf, dass unsere Verhaltensrichtlinien respektiert werden, sowie ihre Einhaltung in der Zusammenarbeit mit der BIBUS Gruppe sichergestellt wird.

2 Verhalten im Geschäftsumfeld

2.1 Fairer Wettbewerb

Im Sinne eines fairen Wettbewerbs ist die Verpflichtung zur Einhaltung der Wettbewerbs- und Kartellrechte auf nationaler und internationaler Ebene integraler Bestandteil des Handelns der BIBUS Gruppe mit allen ihren Landesgesellschaften. Sämtliche Geschäftsaktivitäten unterliegen sowohl den gesetzlichen Bestimmungen der Länder, in denen die BIBUS Gruppe tätig ist, als auch der Länder in denen sich die Auswirkungen ihrer Tätigkeit bemerkbar machen könnten. Dies bedeutet ein Verzicht auf jegliche Form der Absprache oder Vereinbarung in Bezug auf Preise sowie die Aufteilung von Märkten nach Kunden, Lieferanten, Absatzgebieten oder Sparten mit den Wettbewerbern. Unser Geschäftsgebaren sieht von einer Boykottierung bestimmter Kunden oder Lieferanten ab, ebenso wie von der Ausnutzung einer dominanten Marktposition. Auf die Erlangung von Marktmacht durch andere Mittel als durch effiziente Leistungen wird verzichtet. Der Austausch sensibler Daten wie Preise, Preisentwicklungen und Rabattstrategien oder weiterer Informationen, die zu einer Beeinflussung des Wettbewerbsverhaltens führen, mit Wettbewerbern oder Repräsentanten eines Wettbewerbers, ist allen Mitarbeitern der BIBUS Gruppe untersagt.

Mit unseren Kunden treffen wir keine Vereinbarungen, die zum Ziel haben den Wettbewerb zu beschränken. Dies betrifft insbesondere den Verzicht auf Vereinbarungen, die unsere Kunden in der Festsetzung ihrer Wiederverkaufspreise oder der Verkaufs- und Lieferbedingungen ein-schränken, sowie Exklusivitätsvereinbarungen oder die Verpflichtung zum Alleinbezug, sofern diese gesetzlichen Regelungen widersprechen.

Dieselben Erwartungen stellen wir an unsere Geschäftspartner und Wettbewerber.

2.2 Unternehmensintegrität

Die BIBUS Gruppe toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder Schmiergelder-pressung. Das Angebot, die Auszahlung oder die Akzeptanz von Bestechungsgeldern ist allen Mitarbeitenden strengstens verboten. Dies schliesst alle Zahlungen und Handlungen ein, deren einziger Zweck die Beeinflussung des Verhaltens eines Dritten ist.

In vielen Kulturen sind Geschenke und Einladungen Bestandteil des höflichen, geschäftlichen Umgangs, jedoch unterliegen ihre Erteilung und Annahme sensitiven Restriktionen. Sie müssen in ihrem Wert angemessen und geschäftsüblich sein und dürfen nicht dazu dienen, den Empfänger in eine verpflichtende Position zu bringen, Einfluss auf seine Entscheidungen auszuüben oder ihn für eine Handlung oder Entscheidung zu belohnen.

Der Umgang mit Amtsträgern unterliegt internationalen und nationalen gesetzlichen Regelungen und damit der Beachtung bestimmter Grundsätze. Einladungen und Geschenke von Amtsträgern dürfen nur angenommen werden, wenn diese dabei befolgt werden. Gleiches gilt für die Abgabe von Geschenken und Einladungen an Amtsträger.

2.2.1 Annehmen oder Fordern von Vorteilen

Für jeden Mitarbeiter der BIBUS Gruppe besteht das Verbot persönlichen Nutzen für sich, einen Dritten oder seine Familie durch die Ausnutzung seiner Position zu erwirken. Bei der Annahme von Einladungen und Geschenken sind die Mitarbeitenden dazu angehalten, diese auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuweisen, sollten sie den Massstäben nicht gerecht werden. Bei Zweifel ist die Rücksprache mit dem Vorgesetzten unerlässlich.

Erst bei der Lieferung vereinbarter Waren oder Dienstleistungen dürfen von den Mitarbeitenden Zahlungen geleistet oder angewiesen werden. Sie sind nach den Grundsätzen der ordnungsgemässen Buchführung zu erfassen und dürfen nicht den Anschein einer Zahlung von Bestechungsgeldern erwecken.

2.2.2 Anbieten und Gewähren von Vorteilen

Die von Mitarbeitenden der BIBUS Gruppe ausgesprochenen geschäftlichen Einladungen gegenüber Kunden oder Lieferanten der BIBUS Gruppe, sowie gegenüber Amtsträgern müssen angemessen und gesetzeskonform sein, in ihrem Ausmass und der Häufigkeit. Sie dürfen nicht dazu dienen einen unzulässigen Vorteil zu erlangen. Sehen sich BIBUS-Mitarbeitende ihrerseits zur Bestechung aufgefordert oder wird ihnen eine Bestechung angeboten, gilt es ihren Vorgesetzten unverzüglich darüber zu informieren. In jedem Fall als inakzeptabel gilt die Annahme von Geldgeschenken oder anderen Formen der finanziellen Zuwendung, illegalen sowie sittenwidrigen Geschenken und Zuwendungen.

Das Anbieten von Beschleunigungszahlungen gegenüber Amtsträgern oder öffentlichen Bediensteten ist jedem Mitarbeitenden untersagt. Als Grundlage dient die Verhaltensrichtlinie der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr in der Fassung von 1998.

2.3 Spenden und Sponsoring

Die BIBUS Gruppe legt Wert auf gesellschaftliches Engagement als Teil der Übernahme sozialer Verantwortung. Um den Anschein einer Einflussnahme zu vermeiden, sind bei Spenden und Sponsoring gewisse Regeln einzuhalten. Durch eine eindeutige Dokumentation muss klar erkennbar sein, welche Verwendung eine Spende hat. Sowohl politische Parteien als auch Einzelpersonen sind von dem Erhalt von Spenden ausgeschlossen. Das Verhältnis bei einem Sponsoring zwischen der finanziellen Leistung und der vereinbarten Gegenleistung muss angemessen und erkennbar sein.

2.4 Auswahl von Geschäftspartnern

Die Auswahl von Geschäftspartner wird von der BIBUS Gruppe anhand von wirtschaftlichen Kriterien getroffen. Dabei sind Benachteiligungen sowie Bevorzugungen von Lieferanten auf einer unsachlichen Ebene verboten. Bei einer Zusammenarbeit besteht die Notwendigkeit der Übereinstimmung gemeinsamer Werte, wie sie in den Verhaltensrichtlinien niedergeschrieben sind. Verfügt der Geschäftspartner über einen eigenen Kodex, so wird dieser hinsichtlich der Erfüllung der gleichen Grundsätze geprüft und bei fehlender Übereinstimmung der vorliegende Verhaltenskodex in die vertragliche Regelung übernommen.

3 Verhalten im Unternehmen

3.1 Führungskultur

Ohne die wichtigste Ressource der BIBUS Gruppe, das Humankapital, ist die Erzielung eines nachhaltigen Erfolges nicht möglich. Wir regen unsere Mitarbeitenden zu eigenverantwortlichem Handel an und fördern Einsatz und Leistung durch Aus- und Weiterbildungen. Unsere Führungskräfte erfüllen eine Vorbildfunktion und sind dazu aufgefordert entsprechend dem Verhaltenskodex zu handeln. Der Zugang zu den Mitarbeitenden soll durch einen wertschätzenden und verlässlichen Umgang, soziale Kompetenz und die Anerkennung von Leistung erlangt werden.

3.2 Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen

Die BIBUS Gruppe legt Wert darauf, dass ihre Mitarbeitenden eine Kultur des Miteinanders pflegen und ausbauen. Respekt, Vertrauen, Verlässlichkeit und gegenseitige Unterstützung erwarten wir von jedem im Umgang miteinander. Auf diese Weise soll ein Klima entstehen, welches jedem Mitarbeitenden die Möglichkeit gibt, seine Aufgaben zu erfüllen und entsprechend der Unternehmensziele zu arbeiten.

3.3 Faire und sichere Arbeitsbedingungen

Es hat für die BIBUS Gruppe oberste Priorität, dass unsere Mitarbeitenden in jedem Land unter sicheren und gesunden Bedingungen arbeiten. Als Mindeststandard gilt die Einhaltung der anwendbaren Gesetze für Gesundheit und Sicherheit. Mit einer proaktiven Herangehensweise arbeiten wir an einer kontinuierlichen Verbesserung unserer Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen, um unseren Mitarbeitenden einen attraktiven Arbeitsplatz zu bieten. Wir stellen sicher, dass allen Mitarbeitenden die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien der BIBUS Gruppe bekannt sind und diese anerkannt werden. Im Lager und in den Werkstätten besteht die Pflicht die entsprechende Sicherheitskleidung zu tragen. Alle Mitarbeitenden sind dazu angehalten ihre Arbeit verantwortungsbewusst auszuführen. Den Vorgesetzten obliegt die Verantwortung sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über Kenntnisse der Richtlinien verfügen und entsprechend handeln. Zudem ist es ihre Aufgabe die Notwendigkeit zusätzlicher Schulungen zu erkennen und bei Bedarf einzuleiten.

3.4 Vermeidung von Interessenkonflikten

Mitarbeitende der BIBUS Gruppe müssen Situationen vermeiden, die einen Konflikt zwischen den Interessen des Unternehmens und ihren persönlichen Interessen darstellen. Aus diesem Grund sind sie dazu verpflichtet eigene Beteiligungen oder solche von nahestehenden Familienangehörigen an Unternehmen, sofern diese nicht börsenkotiert/börsennotiert sind und ein Interessenskonflikt mit den geschäftlichen Aktivitäten der BIBUS Gruppe zu vermuten ist, gegenüber dem Vorgesetzten offenzulegen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass geschäftliche Entscheidungen nicht zwecks eines persönlichen Vorteils getroffen werden.

3.5 Schutz des BIBUS Vermögens

Die sachgerechte Beurteilung einzugehender Risiken ist das Ziel jedes Mitarbeitenden in seinem täglichen Handeln. Über ein internes Risikomanagement werden die bestehenden Risiken überprüft und gemeldet. Das Risikomanagement dient dazu, das materielle und immaterielle Eigentum der BIBUS Gruppe zu schützen.

Geistiges Eigentum
Der Kontakt zu geistigem Eigentum, wie Patenten, Know-how, Geschäftsideen und -abläufen, seien sie im Besitz der BIBUS Gruppe oder eines Geschäftspartners oder Kunden, verpflichtet zum Schutz und zur Geheimhaltung. Es liegt in der Verantwortung jedes Mitarbeitenden, die zugänglich gemachten Informationen ausschliesslich für legitime Geschäftszwecke zu verwenden. Der Austausch über solche Informationen darf nur mit den Personen stattfinden, die im Sinne der geschäftlichen Tätigkeit und der betrieblichen Notwendigkeit Kenntnis von diesen erlangen müssen. Besondere Vorsicht ist geboten an Orten, wie zum Beispiel öffentlichen Transportmitteln, Flughäfen, Restaurants oder Hotels, an denen die Gefahr der Abhörung oder Einsicht durch Dritte besteht. Vertrauliche Informationen für persönliche Zwecke zu nutzen ist untersagt. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

Datenschutz
Informationen über Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden oder sonstige Geschäftspartner, welche den datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, werden von der BIBUS Gruppe nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn es nach den jeweils einschlägigen Datenschutzbestimmungen legitim ist oder eine Zustimmung der/des Betroffenen vorliegt.

3.6 Umgang mit den sozialen Medien

Die sozialen Medien und Netzwerke haben einen wichtigen Platz in unserer Gesellschaft ein-genommen und bieten uns auch im beruflichen Umfeld eine spannende Plattform für den gemeinsamen Austausch. Wir vernetzen uns mit unseren Kunden, teilen Beiträge, kommentieren Inhalte und werden so zu BIBUS-Markenbotschaftern. Für die BIBUS Gruppe ist dies eine grosse Chance, da sich so die eigene Reichweite vergrössert. Durch die digitalen Medien wird aber auch der Übergang vom Beruflichen zum Privaten für unsere Mitarbeitenden fliessend. Durch die auf diese Weise entstehende Transparenz ist es möglich, dass auch private Äusserungen in Verbindung mit der BIBUS Gruppe gebracht werden. Einmal mehr sind unsere Mitarbeitenden dazu angehalten, sich im digitalen Umfeld so zu verhalten, wie sie es auch im realen Leben tun würden. Jeder ist für seine Beiträge und sein Handeln im Netz verantwortlich. Ein respektvoller Umgang ist die Basis unseres Handelns und wir diskreditieren weder Mitbewerber noch das eigene Unternehmen, stattdessen fördern wir eine sachliche Argumentation und Diskussion. Ein Agieren und Reagieren im Affekt unterlassen wir, da dies schwerwiegende Folgen haben kann. Bei unseren Äusserungen und unserem Auftreten befolgen wir die Vorgaben des Code of Conduct der BIBUS Gruppe sowie das geltende Recht, auch unter Berücksichtigung der Urheberrechte. BIBUS ist ein geschützter Markenname, aus diesem Grund ist es unseren Mitarbeitenden nicht erlaubt, diesen in ihrem persönlichen Profilnamen zu nutzen. Dasselbe gilt für die Verwendung von offiziellen Logos und Bildern in den persönlichen Profilen. Gerne können unsere Mitarbeitenden in ihren persönlichen Profilen die Firma BIBUS als Arbeitgeber hinzufügen und mit dem Einverständnis der Betroffenen Fotos von sich und Kollegen bei der Arbeit veröffentlichen. In dem Fall, dass ein Mitarbeitender nicht sicher ist, ob er einen Beitrag in den sozialen Medien veröffentlichen soll, so dient der direkte Vorgesetzte als Ansprechpartner zum Einholen einer Zweitmeinung.

4 Mitarbeitende und Gesellschaft

4.1 Einhaltung der Menschenrechte

Die BIBUS Gruppe sieht sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte der Mitarbeitenden und aller Personen, die durch die Aktivitäten der BIBUS Gruppe betroffen sind, zu respektieren. Den Mitarbeitenden wird eine sichere und gefahrenfreie Arbeitsumgebung geboten.

Kinderarbeit
Die Beschäftigung von Kindern lehnt die BIBUS Gruppe entschieden ab. Der Schutz des Kindes vor wirtschaftlicher Ausbeutung steht im Vordergrund. Hinsichtlich des zulässigen Mindestalters gilt das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Gemäss IAO 138 beträgt das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit 15 Jahre; in den in Artikel 2.4 des Übereinkommens genannten Ländern beträgt es 14 Jahre. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten liegt in allen Ländern bei 18 Jahren.

Zwangsarbeit
Pflicht- oder Zwangsarbeit wird ebenso wenig toleriert wie körperlich disziplinarische Mass-nahmen. Bei der Festlegung der Arbeitszeiten ist das lokale Recht massgeblich.

Diskriminierung und Belästigung
In unserer Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, mit Menschen unterschiedlicher Kulturen, Nationalitäten und Religionen sehen wir Toleranz und gegenseitigen Respekt als wichtigen Bestandteil. Diskriminierungen oder Belästigungen, insbesondere sexuelle Belästigungen, lehnen wir entschieden ab. Weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung von Mit-arbeitenden oder Geschäftspartnern aufgrund des Geschlechts, der Religion, der Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder politischen Parteien, des Familienstandes, des Alters, einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft wird akzeptiert.

Entgelt und Sozialleistungen
Die von der BIBUS Gruppe gezahlten Entgelte, sowie Sozialleistungen unterliegen den branchenspezifischen und ortsüblichen Erwerbseinkommen. Unabhängig von ihrem Geschlecht werden Mitarbeitende für gleichwertige Arbeit gleich entlohnt.

4.2 Umweltschutz und Ressourceneffizienz

Bei den unternehmerischen Handlungen der BIBUS Gruppe ist die Umweltverträglichkeit und die Schonung der Ressourcen ein wichtiges Entscheidungskriterium. Alle Aktivitäten werden unter Berücksichtigung der Gesetze und Bestimmungen der Länder, in denen wir aktiv sind, sowie unter Beachtung internationaler Abkommen und Standards der Notwendigkeit des Schutzes der Umwelt getätigt. Eine stetige Optimierung unseres Material- und Energieverbrauchs und eine effiziente Nutzung von Ressourcen sollen dazu beitragen negative Auswirkungen auf unsere Umwelt zu vermeiden. Gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Umwelt müssen von allen Standorten der BIBUS Gruppe erfüllt werden. Auch bei der Auswahl unserer Lieferanten legen wir dieselben hohen Massstäbe an.

4.3 Besteuerung

Wir sehen uns in der Verantwortung, Steuerschulden pünktlich zu entrichten und damit einen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen der Gastländer zu leisten. Alle Mitarbeitenden der BIBUS Gruppe sind dazu verpflichtet, dass ihr unternehmerisches Handeln im Einklang mit den Steuergesetzen und -vorschriften der Länder steht, in denen sie aktiv sind. Die verantwortlichen Mitarbeitenden der jeweiligen Länder kennen die Vorschriften des Gesetzgebers und befolgen sie entsprechend. Mittels eines Risikomanagementsystems stellen wir eine Ermittlung und Bewertung des Finanz-, Aufsichts- und Reputationsrisikos sicher.

5 Umsetzung des Verhaltenskodex

Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte der BIBUS Gruppe, unabhängig von ihrem Standort, sind bei ihren täglichen unternehmerischen Handlungen und Entscheidungen zur Einhaltung der in diesem Kodex niedergeschriebenen Leitsätze verpflichtet. Die Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung des Verhaltenskodex auf allen Ebenen obliegt den Managern innerhalb ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche. Aufgrund ihrer Vorbildfunktion sind die Führungskräfte dazu aufgefordert die Erfüllung der Richtlinie aktiv vorzuleben. Es ist die Aufgabe aller Mitarbeitenden eine Zuwiderhandlung gegen die Verhaltensrichtlinien zu melden. Diese Meldung darf sich dabei nicht nachteilig oder diskriminierend auf den Mitarbeitenden auswirken. Verletzungen und Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch und juristisch verfolgt und können zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Die Einhaltung der Verhaltensrichtlinien in den Landesgesellschaften der BIBUS Gruppe wird in regelmässigen Abständen vom Headquarter überprüft und bei Abweichungen zu den Richtlinien entsprechende Korrekturmassnahmen eingeleitet.

Bei Fragen hinsichtlich der Auslegung oder Einhaltung der Verhaltensrichtlinien können sich die Mitarbeitenden an ihren direkten Vorgesetzten, einen im Unternehmen für diesen Zweck eingesetzten Ansprechpartner oder direkt an die BIBUS HOLDING AG, Marisa D'Elia (del@bibus.ch) wenden. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt.

Fehraltorf, 28. November 2023

Christian Bibus
Member of the Board
BIBUS HOLDING AG

Dr. Conrad M. Ulrich
Member of the Board
BIBUS HOLDING AG